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   VG Weimar, 28.10.2022 - 2 E 2335/22 We   

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https://dejure.org/2022,29883
VG Weimar, 28.10.2022 - 2 E 2335/22 We (https://dejure.org/2022,29883)
VG Weimar, Entscheidung vom 28.10.2022 - 2 E 2335/22 We (https://dejure.org/2022,29883)
VG Weimar, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - 2 E 2335/22 We (https://dejure.org/2022,29883)
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Volltextveröffentlichung

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Eilantrag auf uneingeschränkte Erteilung des bilingualen Unter-richts sowie auf vollständige Beschulung in weiteren Fächern am Perthes-Gymnasium in Friedrichroda abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus VG Weimar, 28.10.2022 - 2 E 2335/22
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21) stelle klar, dass das Recht auf schulische Bildung den Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten vermittle, auch.

    aa) Nach dem kürzlich gefassten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 47 ff.) folgt aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern.

    Auch nach der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf schulische Bildung (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021, a.a.O., Rn. 56 ff.) stellt eine auf die Befugnis des Staates zur Schulgestaltung gemäß Art. 7 Abs. 1 GG oder seine Befugnis zur Entscheidung über die Verwendung knapper öffentlicher Mittel gestützte Maßnahme zur Änderung schulischer Strukturen auch dann keinen Eingriff in das Recht auf schulische Bildung dar, wenn dadurch bisher eröffnete Bildungsmöglichkeiten entfallen.

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines

    Auszug aus VG Weimar, 28.10.2022 - 2 E 2335/22
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h., wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (ThürOVG, Beschluss vom 10.05.1996 - 2 EO 326/96 -).
  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und

    Durch Beschluss vom 28. Oktober 2022 - 2 E 2335/22 We - hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar vom 28. Oktober 2022 - 2 E 2335/22 We - aufzuheben und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dafür Sorge zu tragen,.

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